Wir arbeiten auf Rezeptbasis, dies bedeutet, dass logopädische Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Der/die Patient/in trägt einen gesetzlichen Eigenanteil (Ausnahmen: Kinder & Jugendliche, chronische Erkrankungen).  

Sie erhalten die entsprechende Verordnung bei ihrem zuständigen Arzt oder ihrer zuständigen Ärztin (Hausarzt, Kinderarzt, HNO Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Pädaudiologe, Kieferorthopäde, SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum)…)..

Zu Beginn der Behandlung findet ein ausführliches Gespräch statt, gefolgt von einer gründlichen Diagnostik, um die genaue Art und Ursache der Störung festzustellen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird ein individueller Therapieplan entwickelt, der gezielt auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist. In den Sitzungen kommen unterschiedliche Übungen, spielerische Elemente und spezielle Techniken zum Einsatz, um die Kommunikationsfähigkeit gezielt zu fördern. Eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Patient ist dabei entscheidend für den Therapieerfolg.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen benötige ich für eine Behandlung?
  • Ihre Heilmittelverordnung oder ihr Rezept (nicht länger als 28 Tage nach Ausstellungsdatum – 14 Tage bei angekreuztem „dringlichen“ Behandlungsbedarf)
  • Gegebenenfalls ärztliche Untersuchungsberichte (vor allem das Störungsbild betreffend, wie zum Beispiel Hörtestbefund, Klinikberichte)
  • Gegebenenfalls Hilfsmittel (zum Beispiel Zahnspangen, elektrische Sprechhilfen)
Wie lange ist ein Rezept für Logopädie gültig?

Die vom Arzt verordneten Maßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums beginnen, andernfalls verliert das Rezept an Gültigkeit: generell gilt, dass das Rezept bei Beginn der logopädischen Behandlung nicht älter als 28 Tage – bei angekreuztem „dringlichen“ Behandlungsbedarf 14 Tage – sein darf.

Sind Hausbesuche möglich?

Wir bieten Hausbesuche sowie die Durchführung von Therapien in Einrichtungen und Pflegeheimen. Die Voraussetzung für die logopädische Behandlung zu Hause ist eine ärztliche Verordnung. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Die Termine für Hausbesuche für logopädische Behandlungen vereinbaren wir nach Absprache.

Wie verläuft der erste Termin?

Zu Beginn der Therapie werden je nach vorliegenden Störungsbild die zentralen sprachlichen Fähigkeiten überprüft. Zudem werden die individuellen Therapieziele der Patientinnen und Patienten erfasst. Auf Grundlage dieser Ergebnisse und des ärztlichen Befunds wird anschließend ein Therapieplan erstellt, in dem die notwendigen Behandlungsmethoden und therapeutischen Ansätze festgelegt werden.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Bitte verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie an unter 07503 / 8622950.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Je nach Störungsbild und ärztlicher Verordnung dauert eine Therapiesitzung 30, 45 oder 60 Minuten.

Was kostet eine logopädische Behandlung?

Logopädische Behandlungen zählen als Heilmittel zur medizinischen Grundversorgung und gehören somit zu den Pflichtleistungen. Sowohl die Diagnostik als auch die eigentliche Therapie werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

Für gesetzlich Versicherte ist der Eigenanteil gesetzlich geregelt: Ab dem 18. Lebensjahr fällt pro Verordnung eine einmalige Gebühr von 10 € an, zusätzlich zu einer Zuzahlung von 10 % je erbrachter Leistung. Diese Eigenbeteiligung ist jedoch auf höchstens 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt – bei chronisch erkrankten Personen sogar auf 1 %. Daher empfiehlt es sich, alle Belege über geleistete Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für logopädische Therapien in unterschiedlichem Umfang. Es ist daher ratsam, sich vor Beginn der Behandlung direkt bei der jeweiligen Krankenkasse über die Kostenübernahme zu informieren.