Wir arbeiten auf Rezeptbasis, dies bedeutet, dass logopädische Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Der/die Patient/in trägt einen gesetzlichen Eigenanteil (Ausnahmen: Kinder & Jugendliche, chronische Erkrankungen).  

Sie erhalten die entsprechende Verordnung bei ihrer/m zuständigen Ärztin/Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Pädaudiologe, Kieferorthopäde, SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum)…).

Es sind ebenfalls Hausbesuche möglich, sofern der Arzt/ die Ärztin dies verordnet.

Ab Ausstellungsdatum bis zum Beginn der Therapie ist das Rezept 28 Tage gültig.